Bei Erstversorgung verletzter Personen wird ein Unkostenbeitrag von bis zu 250,00 € + Mwst. berechnet
Laut gesetzlicher Regelung ist es erforderlich, dass jeder Skifahrer über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Es wird empfohlen, neben der Haftpflichtversicherung auch eine Unfallversicherung abzuschließen, welche die Kosten der Pistenrettung wie auch der Erstversorgung beinhaltet. Die diesbezüglichen Informationen erhalten Sie am Ticketschalter.
Notrufnummer: 112
ERMÄSSIGUNGEN
Kinder unter 8 Jahre fahren kostenlos (ausgenommen Gruppen). Kinder unter 16 Jahre zahlen Kinderpreise.
Mit der Annahme des Skipasses für das minderjährige Kind erklärt der erwachsene Empfänger die Bestimmungen für Fahrgäste zu kennen und ohne Einschränkungen zu akzeptieren, die Verantwortung bei Benützung der Anlage durch das Kind zu übernehmen und dafür zu sorgen, dass die Benützung der Anlagen unter direkter Beaufsichtigung erfolgt.
Senioren ab 65 Jahren zahlen Seniorenpreise.
Ermäßigungen nur gegen Vorlage eines Schwerbehindertenausweises: 15% Ermäßigung auf den Listenpreis.
Ermäßigungen jeder Art werden nur gegen Vorlage eines gültigen Ausweises gewährt. Selbsterklärungen werden nicht angenommen. Die an der Ermäßigung interessierte Person muss an der Kassa anwesend sein.
Gruppenermäßigung ab 15 Personen auf Anfrage. Auf alle Spezialangebote werden keine weiteren Ermäßigungen oder Freikarten gewährt.
SKIPASS
Der Skipass ist ein persönlicher Ausweis. Er ist weder übertragbar noch umtauschbar. Um die Zuweisung des Skipasses zu einer Person zu gewährleisten, werden vom Skipasssystem bei jedem Zutritt zu einer Liftanlage automatisch Fotos erfasst. Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Nutzung des Skipasses kann auch aus der Ferne nach dem Zeitpunkt des Missbrauchs erfolgen. Diese Fotos werden nach Ablauf der Gültigkeit des Skipasses automatisch gelöscht. Es besteht keine Möglichkeit, die Gültigkeitsdauer der erworbenen Skipässe zu verkürzen oder zu verlängern. Verlorene, gestohlene, vorsätzlich beschädigte oder entzogene Skipässe werden weder rückerstattet noch ersetzt. Bei jedem Missbrauch kann der Skipass annulliert werden. Bei Missbrauch wird der doppelte Skipasspreis in Rechnung gestellt. Zivil- und strafrechtliche Maßnahmen bleiben vorbehalten.
Der Skipass ist nur während den normalen Betriebszeiten gültig. Für das Nachtrodeln am Klausberg wird ein seperates Ticket benötigt.
Die 3-Stunden-Karte gilt ab Entwertung am Lift.
Alle Skipässe (ausgenommen Einzelfahrten und Tickets vom Skiosk - Ticketverkaufsautomat) werden auf berührungslosen, wieder verwendbaren Keycards ausgegeben. Zusätzlich zum Kartenpreis ist ein Pfand von 5,00 € zu bezahlen. Das Pfand wird bei Rückgabe des unbeschädigten Datenträgers zur Gänze rückerstattet.
Der Skipass wird nur bei Skiunfällen ab dem Datum der Hinterlegung an der Kassa anteilsmäßig rückvergütet. Dazu ist ein ärztliches Attest, ausgestellt von einem Arzt, der im Tauferer-Ahrntal oder in einem südtiroler Krankenhaus, wo der Verletzte eingeliefert wurde tätig ist, erforderlich. Aus der ärztlichen Bescheinigung muss hervorgehen, dass der Skipassinhaber auf Grund der auf der Piste sich zugezogenen Verletzung nicht mehr Ski laufen kann. Begleitpersonen oder Familienmitglieder haben kein Anrecht auf Rückvergütung. Die Errechnung des Rückerstattungsbetrages erfolgt auf Grund des Preises der bereits abgefahrenen Skipasstage. Für das Stunden-Ticket, den ½-Tages- und Tages-Skipass ist keine Rückerstattung möglich.
Bei Reiseverbot, Quarantäne, Erkrankung, oder anderen Gründen, welche auf eine Pandemie/Epidemie zurückzuführen sind, werden unbenutzte Skipässe und Einzelfahrten und nicht eingelöste Buchungen auf Anfrage zu 100% rückerstattet.
Sollten aufgrund einer Pandemie/Epidemie alle Aufstiegsanlagen der Ski- und Wandergebiete Speikboden und Klausberg an einem oder mehreren Tagen gleichzeitig geschlossen sein, so ist auf Anfrage eine Rückvergütung bereits bezahlter Skipässe oder Einzelfahrten wie folgt vorgesehen:
unbenutzte Skipässe und Einzelfahrten werden zu 100% rückerstattet.
bei Mehrtagesskipässen wird die Differenz zum effektiv genutzten Skipass rückerstattet. Beispiel: Wenn ein 6-Tagesskipass nur an drei Tagen genutzt werden konnte, so wird die Differenz zum Preis eines 3-Tagesskipasses rückerstattet.
Skipässe und Einzelfahrten verlieren durch eine Rückerstattung ihre Gültigkeit.
bei Jahreskarten ist keine Rückzahlung vorgesehen. Stattdessen wird die Gültigkeit der Karte automatisch um jene Tage verlängert, an denen die Aufstiegsanlagen aufgrund einer Pandemie/Epidemie geschlossen waren.
PREISE UND PRIVACY
Laut Preisliste (Irrtum vorbehalten). Bei Überschneidung zwischen Haupt- und Nebensaison wird vom Kassencomputer ein Mischpreis errechnet.
Das Ticket erfüllt die Auflagen der Steuerquittung (Dekret vom 30. Juni 1992).
Die Benutzung der Skipässe setzt die Kenntnis und die Annahme der Verkaufsbedingungen voraus.
Die laut Art. 13 des Gesetzesdekretes 196/2003 vorgeschriebenen Informationen liegen im Skipassbüro auf und sind auf der Internetseite aufgelistet. Im Sinne des Art. 23 des Gesetzesdekretes 196/2003 willigt der Skipasskäufer ein, dass die persönlichen Daten für Marketingzwecke verwendet werden können.
PISTEN
Die Einstufung der Pisten ist unverbindlich und hat nur hinweisenden Charakter. Es wird nicht die Befahrbarkeit aller Pisten garantiert. Aus Sicherheitsgründen ist das Befahren der Skipisten außerhalb der Betriebszeiten (vor 8:30 Uhr und nach 16:30 Uhr) verboten.
Das Verlassen der Skipisten ist auf Grund der Lawinengefahr und zum Schutz von Flora und Fauna untersagt.
HAFTUNG
Der Wintersportler fährt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Jeder Skifahrer muss sich so verhalten, dass er weder andere Personen gefährdet, noch Personen oder Sachen Schaden zufügt. Der Skifahrer hat die Fahrweise seinem Können anzupassen und die Gelände-, Sicht-, und Schneeverhältnisse, sowie die durch Hinweistafeln gebotenen Vorschriften zu beachten. Die F.I.S. Pistenregeln und das Landesgesetz für Skipistenordnung sind einzuhalten.
Die Benutzung aller Funparks (Snowparks) und Family Parks erfolgt auf eigene Gefahr.
BETRIEBSZEITEN LIFTE
Keine Entschädigungen bei Betriebseinschränkungen jedweder Art. Es wird nicht dafür gehaftet, dass alle Anlagen im Skipassverbund „Skiworld Ahrntal“ in Betrieb und alle Pisten befahrbar sind.
Zu Saisonbeginn und Saisonende ist die Schließung von Anlagen und eingeschränkter Skibetrieb möglich. Die Skipässe sind an jenen Anlagen, bei welchen die Schneelage und die ausreichende Skifahreranzahl den Betrieb ermöglichen bis zum 07.04.2024 gültig.
REKLAMATIONEN
Beschwerden oder Anregungen sind schriftlich mit Angabe der Adresse an folgende Anschrift zu richten: Speikboden AG, Drittelsand 7, I-39032 Sand in Taufers (BZ) oder E-Mail an info@speikboden.it. Klausberg Seilbahn AG, Enz Schachen 11, I-39030 Steinhaus/Ahrntal (BZ) oder Email an skiarena@klausberg.it.