FIS-Sicherheitsregeln

  1. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
     
  2. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
     
  3. Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er die vor ihm fahrenden Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
     
  4. Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
    Zusatz Italien: Bei Kreuzungen hat der von rechts kommende Skifahrer/Snowboarder Vorfahrt.
     
  5. Skifahrer und Snowboarder, die in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren wollen, müssen sich nach oben und unten vergewissern, dass sie dies ohne Gefahr für sich und andere tun können.
     
  6. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowbaorder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
     
  7. Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
    Zusatz Italien: Aufsteigen auf der Piste ist – außer im Notfall – immer verboten.
     
  8. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Hinweisschilder beachten.
     
  9. Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
     
  10. Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien abgeben.
     
  11. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss einen Sicherheitsabstand zum Pistenrand und zu den anderen halten.
     
  12. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss Rücksicht auf die benötigte Fahrbahn anderer nehmen.
    Zusatz Italien: Helmpflicht für Kinder bis 18 Jahren.

 

Pistenregeln Skiworld Ahrntal

Bei einem Unfall, in der Hoffnung, dass dieser nicht passiert: unbedingt die Pistenrettung bei der nächsten Liftstation verständigen.

Der Wintersportler fährt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Jeder Skifahrer muss sich so verhalten, dass er weder andere Personen gefährdet, noch Personen oder Sachen Schaden zufügt. Der Skifahrer hat seinem Können entsprechend die Fahrweise anzupassen und die durch Gelände-, Sicht-, und Schneeverhältnisse sowie die durch Hinweistafeln gebotenen Vorschriften zu beachten. Die F.I.S.-Pistenregeln und das Landesgesetz für Skipistenordnung sind einzuhalten.

Das Verlassen der Skipisten ist aufgrund der Lawinengefahr und zum Schutz von Flora und Fauna untersagt.

 

Rodelregeln Skiworld Ahrntal

Korrekte Ausrüstung:
HELM - FESTE SCHUHE MIT GUTER SOHLE - HANDSCHUHE - BRILLEN

Alle Minderjährigen unter 18 Jahren müssen auf Südtirols Pisten und Rodelbahnen laut Gesetz einen Helm tragen. Kinderschutzhelme müssen homologiert sein und der CE-Norm entsprechen. Bei den Verleihen in der Skiworld Ahrntal kann man geeignete Schutzhelme zum kleinen Preis ausleihen. Auch Erwachsene sollten nicht ohne Helm rodeln!
Achtung: Nicht mit Skischuhen rodeln!
Bob-Schlitten sind auf der Rodelbahn nicht erlaubt!

Auch für Rodelbahnen gelten die international anerkannten FIS-Verhaltensregeln: 

  • Rodeln ist nur auf den offiziellen Rodelbahnen erlaubt
  • Korrekte Ausrüstung tragen - siehe oben
  • Rücksicht auf andere Rodler nehmen
  • Geschwindigkeit und Fahrweise den Bahnverhältnissen anpassen. Sicherheitsabstand von mind. 8 Metern. Die Schuld liegt beim auffahrenden Rodler.
  • Hinweisschilder, Markierungen und Kreuzungen mit Wanderwegen und Skipisten beachten
  • Überholen: nur an übersichtlichen Stellen, mit Sicherheitsabstand und moderater Geschwindigkeit. Der schnellere Rodler darf den langsameren nicht gefährden
  • Anhalten: nur an übersichtlichen Stellen
  • Bei Sturz: schnell zur Seite gehen. Rodel bei den Riemen festhalten. Unfallstelle sichern und Verletzten helfen
  • Abfahrt: Rodeln auf Skipisten ist verboten. Niemals liegend mit dem Kopf voraus rodeln!
  • Aufstieg: mit den Kabinenbahnen oder auf Wanderwegen! Piste betreten verboten!

 

Bei einem Unfall unbedingt die Pistenrettung (Notrufnummer 112) verständigen.

Der Wintersportler fährt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Jeder Rodler muss sich so verhalten, dass er weder andere Personen gefährdet, noch Personen oder Sachen Schaden zufügt. Der Rodler hat seinem Können entsprechend die Fahrweise anzupassen und die durch Gelände-, Sicht-, und Schneeverhältnisse sowie die durch Hinweistafeln gebotenen Vorschriften zu beachten. Die F.I.S.-Pistenregeln und das Landesgesetz für Skipistenordnung sind einzuhalten.

Das Verlassen der Skipisten ist aufgrund der Lawinengefahr und zum Schutz von Flora und Fauna untersagt.

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